Versicherungen für die Kunden Ihrer Hausverwaltung

Gebäudeversicherung

Dem Besitzer einer Immobilie ist mit der Wohngebäudeversicherung eine Vielzahl unterschiedlicher Einschlüsse vorgegeben, aus denen er denjenigen Tarif auswählen kann, der dessen Wohngebäude in bestmöglicher Weise absichert. So gibt es beispielsweise Einschlüsse, die die Beseitigung von Graffiti berücksichtigen oder einen Wasserschaden durch defekte Wasserbetten anerkennen. Ebenso ist es möglich, dass Mieter des Wohngebäudes nach einem erheblichen Schadensfall für die Dauer der Instandsetzung in ein Hotel wechseln müssen. Auch in diesem Fall kann die Versicherung Ihres Grundstückes eine finanzielle Abdeckung bieten. Besitzern von Grundstücken ist daher empfohlen, die Wohngebäudeversicherung auf Grundlage der zu erwartenden Risiken abzuschließen.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Um eine optimal auf Ihre Lebenssituation abgestimmte Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung abzuschließen, unterscheiden die Versicherer zwischen den Arten der Häuser und des Verwendungszweckes. Eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung wird beispielsweise unterscheiden, ob ein Grundstück überwiegend bewohnt wird, oder ob auf dem Grundstück überwiegend Gewerbe betrieben wird. Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherungen unterscheiden auch bezüglich der Quadratmetergröße und der Größe der dem Grundstück anliegenden Straße. Eine weitere maßgebliche Größe für die Tarifierung der Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung ist zudem die Anzahl der Wohnungen, bzw. Häuser.

Glasversicherung

Eine Glasbruchversicherung deckt typischerweise nicht alle Glasschäden innerhalb Ihres Hauses ab. Achten Sie daher insbesondere auf die Einschlüsse der Tarife, um eine Glasbruchversicherung zu finden, die Ihrer persönlichen Situation am ehesten entspricht. So gibt es beispielsweise Glasbruchversicherungen, die den Bruch von Ceranfeldern decken. Eine Ausweitung der Versicherung auf Wintergärten ist ebenso möglich. Für Besitzer von Photovoltaikanlagen ist möglicherweise interessant, dass diese in bestimmten Tarifen mitversichert werden können und Sie ggf. auf den Abschluss einer eigenen Photovoltaikversicherung verzichten können.

Vermögensschaden-Haftpflicht für WEG Beiräte

Mietkaution – private Risiken

Die Barkaution kann der Vermietung einer Wohnung im Wege stehen und bedeutet für den Vermieter Aufwand.

Die Mietkaution bietet für Mieter und Vermieter viele Vorteile.

Vorteile für den Vermieter
Bonitätsprüfung während der Beantragung innerhalb • kürzester Zeit
• Keine Ratenzahlungen mehr (§ 551 Abs. 2 BGB)
• Schneller unbürokratischer Kautionszugriff auf Anforderung
• Kein „Abwohnen der Mietkaution“
• Kostenersparnis durch weniger Verwaltungsaufwand: Keine
• Kontoeröffnung und -führung mehr, keine Zins- und Steuerbescheinigungen
• Erleichterte Neuvermietung da weniger finanzielle Belastung für den Mieter

Vorteile für den Mieter
• Mehr Geld zur freien Verfügung
• Keine Gebühren und Steuern
• Keine Wartezeiten
Der Mieter zahlt eine Jahresprämie von 4,8 % der Kautionssumme, mindestens aber 50,- EUR
Mindestbeitrag. Steuern oder Gebühren fallen nicht an.

Es handelt sich um eine Kautionsversicherung für private Mietverhältnisse. Der Vermieter erhält eine Bürgschafts-urkunde, die ihn ebenso absichert wie eine Barkaution oder Bankbürgschaft.

Die Beantragung ist denkbar einfach und schnell: Online in nur kurzer Zeit. Alles, was der Vermieter benötigt, sind die Zugangsdaten zu unserem Online-Portal und die Einwilli-gung des Mieters zur Schufa-Anfrage.

Die Bonität des Mieters wird während der Beantragung innerhalb weniger Minuten geprüft.

Einzelne Anträge können über uns eingereicht werden. Bei größerem Bedarf schalten wir Ihnen gern einen eigenen Zugang frei.